- Hauptspediteur
- im Recht des Speditionsgeschäfts der erste Spediteur, der den Speditionsauftrag unmittelbar von dem ⇡ Versender erhält.- Der H. haftet beschränkt für nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählte ⇡ Zwischenspediteure im Rahmen der Allgemeinen Spediteurbedinungen (ADSp).
Lexikon der Economics. 2013.